Hunde ausführen? Gerne. Aber mit Sachkunde!

Unsere Hunde benötigen Auslauf und Beschäftigung. Deshalb freuen wir uns stets über tierliebe Menschen, die in ihrer Freizeit unseren Hunden Abwechslung vom Tierheimalltag bieten. Dass es dabei einige Regeln gibt, die zu beachten sind, versteht sich wohl von selbst. Als Ausführer übertragen wir Ihnen Verantwortung für ein Tier, dessen Vorgeschichte auch uns häufig unbekannt ist. Wir als Eigentümer der Hunde, aber auch Sie als Ausführer haften für Schäden, die die Hunde verursachen können. Wir legen deshalb Wert darauf, dass unsere Ausführer ein gewisses Maß an Sachkunde haben, bevor sie mit unseren Hunden unterwegs sein dürfen. Das Ausführen unserer Hunde ist deshalb nur nach erfolgreicher Absolvierung unseres Sachkunde-Seminars möglich. Die Seminare finden an einem Wochenende (jeweils 3-4 Stunden Theorie und Praxis am Sa + So) statt und enden mit einer kleinen Prüfung. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie einen Ausweis, der Sie zum Ausführen der Hunde berechtigt. Da auch nach Absolvierung des Kurses nicht jeder in der Lage ist, auch unsere schwierigeren Hunde zu führen, entscheidet der Seminarleiter bzw. die Tierpfleger darüber, welche Hunde Sie ausführen dürfen.  

Wie werde ich Gassigeher/in?

Termine für den Sachkundenachweis

Der nächste Termin für das Seminar steht aktuell noch nicht fest. Voraussichtlich wird im Sommer 2025 ein neuer Kurs stattfinden. Wenn ein Datum gefunden wurde, werden wir es hier und auf all unseren Social Media Kanälen veröffentlichen. Für die Anmeldung benötigen Sie zwingend ein internetfähiges Gerät mit Webcam (Theorie findet online statt) und eine E-Mail Adresse. Die Praxis findet in unserem Tierheim statt. Robuste, wetterfeste Kleidung und geeignetes Schuhwerk sind Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Mit bestehen einer kleinen Abschlussprüfung, dürfen Sie anschließend regelmäßig zu den Ausführzeiten vorbeikommen. Für das Organisatorische gibt es außerdem eine WhatsApp Gruppe, in der sich all unsere ehrenamtlichen Gassigänger befinden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass sich das Gassigehen mit unseren Hunden nicht als Familienausflug eignet. Die meisten unserer Hunde sind wegen Beißvorfällen gegenüber Artgenossen und/oder Menschen bei uns und fordern große Achtsamkeit beim Spaziergang. Das mitbringen von Kindern ist erst nach ausgiebiger Kennenlernphase und vorheriger Absprache mit den Tierpflegern gestattet.

Hunde-Ausführordnung

Fassung vom Oktober 2014

Generelle Voraussetzungen Berechtigt zum Ausführen von Hunden des Tierheims Vielauer Wald sind ausschließlich Personen, die erfolgreich ein Sachkundeseminar, welches der Tierschutzverein Zwickau anbietet, absolviert haben. Anderweitig erworbene Sachkundeprüfungen können in Einzelfallprüfung anerkannt werden. Berechtigte Personen erhalten einen nicht übertragbaren Ausführer-Ausweis, der Eigentum des Tierschutzvereins Zwickau ist und bleibt. Die Hunde dürfen ausschließlich durch die sachkundige Person geführt und nicht an andere, begleitende Personen übergeben werden.

Altersvoraussetzungen

Das Ausführen der Hunde ist mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Der Ausführer muß körperlich und geistig geeignet sein, einen Hund zu führen. Über die Eignung entscheidet der Leiter des Sachkundeseminars.

Leinenpflicht, sonstige Sicherheitsmaßnahmen

Alle Hunde sind beim Gassigehen grundsätzlich an der Leine zu halten. Ein Ableinen ist grundsätzlich nicht gestattet. Sollte in Ausnahmefällen ein Hund nur mit Maulkorb herausgegeben werden, ist ein Abnehmen des Maulkorbes nicht gestattet. Die Weitergabe des Hundes an einen anderen Ausführer ist ebenfalls generell nicht gestattet.

Fütterung

Die Hunde werden im Tierheim ausreichend gefüttert. Da naturgemäß die psychische Belastung für Hunde unter Tierheimbedingungen sehr viel größer ist als bei privat gehaltenen Tieren, können Hunde abmagern. Für das Füttern der Hunde ist das Tierheimpersonal zuständig! Zusätzlich reagieren Tierheimhunde auf den Stress sehr häufig mit Durchfällen. Eine zusätzliche Fütterung kann jeder Behandlung entgegenwirken und schadet damit den Hunden! Das Füttern der Hunde ist deshalb nicht gestattet. Ausnahmen hierfür werden in Einzelfällen abhängig vom Hund nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit den Tierpflegern gestattet und auch dann nur mit kleinen, verträglichen Leckerli als Belohnung für ausgeführte Befehle. Keinesfalls darf eine substantielle Fütterung erfolgen.

Verbringung

Ohne ausdrückliche Genehmigung der Tierpfleger ist es nicht gestattet, Hunde außerhalb der unmittelbaren Umgebung des Tierheims zu verbringen (z.B. mit dem Auto).

Überwachung der Gesundheit

Unregelmäßigkeiten wie Durchfall, Verstopfung, Schwierigkeiten beim Kotabsetzen, dunkler Urin und abnormes Verhalten wie Husten, schweres Atmen, häufiges Kopfschütteln, Hinken oder Apathie sind unverzüglich dem den Hund am Tierheim entgegennehmenden Tierpfleger mitzuteilen.

Haftung, Versicherungen

Die Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht wird über die Betriebshaftpflichtversicherung des Tierschutzvereins Zwickau abgedeckt. Im Schadensfall kann jedoch im Falle eines Mitverschuldens, z.B. durch Ableinen eines Hundes, die Versicherungsleistung gegenüber Dritten geschmälert werden oder ganz entfallen. In diesem Fall haftet der Gassi-Geher für den entstandenen Schaden und wird vom Tierschutzverein Zwickau bzw. der Haftpflichtversicherung in Regress genommen.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Bei Nichtbeachtung obiger Vorgaben kann die Erlaubnis zum Ausführen von Hunden des Tierheims Vielauer Wald entzogen werden. Der Ausführer ist in diesem Fall verpflichtet, den Ausführer-Ausweis unverzüglich an den Tierschutzverein Zwickau zurückzugeben.