Kastration bei Hunden
Während bei Katzen die Kastration beider Geschlechter ein absolutes „Muss“ ist, sieht die Situation bei Hunden vollkommen anders aus.
Bedauerlicherweise kastrieren viele Tierärzte im Auftrag ihrer Kunden oder auch für Tierschutzvereine vollkommen ungehemmt Rüden und Hündinnen ohne dass wirklich eine Indikation vorliegt. Dass dies nicht nur ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, sondern häufig auch mit erheblichen Leiden für das Tier verbunden ist, bleibt vollkommen unberücksichtigt.
Die Vermehrung von Hunden kann problemlos unterbunden werden, wenn Hündinnen, während sie läufig sind, von Rüden ferngehalten werden. Somit ist die Verhinderung einer Vermehrung KEINE INDIKATION. Ebenso wenig lassen sich durch die Kastration die meisten Verhaltensprobleme wegoperieren und die Argumentation, dass man spätere Erkrankungen der Geschlechtsorgane oder auch Mammatumore verhindern kann, ist geradezu absurd.
Wer sich näher mit dem Thema auseinandersetzen möchte, findet wertvolle Informationen in einem Newsletter des Tierschutzvereins Leipzig. Dort findet sich auch ein empfehlenswerter Buchtipp.
Der Tierschutzverein Zwickau kastriert ausschließlich solche Hunde, bei denen eine medizinische Indikation vorliegt (Gebärmuttervereiterung, Hodenkrebs, Prostataprobleme, die sich medikamentös nicht regulieren lassen) oder bei denen eine Kastration von einem Sachverständigen empfohlen wird.