Vermittlungshinweis artengeschützte / invasiv eingestufte Tiere

Eine Reihe von Tieren, z.B. Landschildkröten, Chamaeleons, aber auch zahlreiche Sitticharten und Papageien unterliegen Artenschutzbestimmungen. Das bedeutet, dass sie nur mit „Papieren“ weitergegeben werden dürfen. Wenn Tiere keine Papiere besitzen (alle Fundtiere, einige behördlich eingewiesene Tiere) wird die Vermittlung durch die Untere Naturschutzbehörde geregelt, d.h., dass nicht der Tierschutzverein das Tier mit einem Tierabgabevertrag vermittelt, sondern die Untere Naturschutzbehörde mit einem Überlassungsvertrag.
Gleiches gilt für Tierarten, die als „invasiv“ eingestuft wurden.

Wenn Sie sich für ein solches artenteschütztes oder invasiv eingestuftes Tier interessieren, wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Zwickau: 0375 / 4402-26317 oder landforstnatur@landkreis-zwickau.de.

Für alle Fragen bezüglich der Haltung der Tiere, um die Tiere kennenzulernen / anzuschauen, sowie konkrete Fragen zu den einzelnen Tieren selbst, wenden Sie sich bitte an die Tierheimmitarbeiter: 0375 / 47 33 00. Insbesondere nehmen wir uns gern Zeit, Ihnen unsere Schildkrötengehege zu zeigen und zu erklären, worauf beim Bau einer neuen Anlage zu achten ist.