Fassung vom 23.02.2010 Generelle Voraussetzungen Berechtigt zum Ausführen von Hunden des Tierheims Vielauer Wald sind ausschließlich Mitglieder des Tierschutzvereins Zwickau u.U. e.V., die erfolgreich ein Sachkundeseminar, welches der Verein anbietet, absolviert haben. Anderweitig erworbene Sachkundeprüfungen können in Einzelfallprüfung anerkannt werden. Berechtigte Personen erhalten einen nicht übertragbaren Ausführer-Ausweis, der Eigentum des Tierschutzvereins Zwickau ist und bleibt. Die Hunde dürfen ausschließlich durch die sachkundige Person geführt und nicht an andere, begleitende Personen übergeben werden. Altersvoraussetzungen Das Ausführen der Hunde ist mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Der Ausführer muß körperlich und geistig geeignet sein, einen Hund zu führen. Über die Eignung entscheidet die Tierheimleitung, bei Abwesenheit die Stellvertretung. Leinenpflicht, sonstige Sicherheitsmaßnahmen Alle Hunde sind beim Gassigehen grundsätzlich an der Leine zu halten. Ein Ableinen ist grundsätzlich nicht gestattet. Sollte in Ausnahmefällen ein Hund nur mit Maulkorb herausgegeben werden, ist ein Abnehmen des Maulkorbes nicht gestattet. Die Weitergabe des Hundes an einen anderen Ausführer ist ebenfalls generell nicht gestattet. Fütterung Die Hunde werden im Tierheim ausreichend gefüttert. Da naturgemäß die psychische Belastung für Hunde unter Tierheimbedingungen sehr viel größer ist als bei privat gehaltenen Tieren, können Hunde abmagern. Für das Füttern der Hunde ist das Tierheimpersonal zuständig! Zusätzlich reagieren Tierheimhunde auf den Stress sehr häufig mit Durchfällen. Eine zusätzliche Fütterung kann jeder Behandlung entgegenwirken und schadet damit den Hunden! Das Füttern der Hunde ist deshalb nicht gestattet. Ausnahmen hierfür werden in Einzelfällen abhängig vom Hund nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit der Tierheimleitung gestattet und auch dann nur mit kleinen, verträglichen Leckerli als Belohnung für ausgeführte Befehle. Keinesfalls darf eine substantielle Fütterung erfolgen. Verbringung Ohne ausdrückliche Genehmigung der Tierheimleitung ist es nicht gestattet, Hunde außerhalb der unmittelbaren Umgebung des Tierheims zu verbringen (z.B. mit dem Auto). Überwachung der Gesundheit Unregelmäßigkeiten wie Durchfall, Verstopfung, Schwierigkeiten beim Kotabsetzen, dunkler Urin und abnormes Verhalten wie Husten, schweres Atmen, häufiges Kopfschütteln, Hinken oder Apathie sind unverzüglich dem den Hund am Tierheim entgegennehmenden Tierpfleger mitzuteilen. Haftung, Versicherungen Die Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht wird über die Betriebshaftpflichtversicherung des Tierschutzvereins Zwickau abgedeckt. Im Schadensfall kann jedoch im Falle eines Mitverschuldens, z.B. durch Ableinen eines Hundes, die Versicherungsleistung gegenüber Dritten geschmälert werden oder ganz entfallen. In diesem Fall haftet der Gassi-Geher für den entstandenen Schaden und wird vom Tierschutzverein Zwickau bzw. der Haftpflichtversicherung in Regress genommen. Konsequenzen bei Nichtbeachtung Bei Nichtbeachtung obiger Vorgaben kann die Erlaubnis zum Ausführen von Hunden des Tierheims Vielauer Wald entzogen werden. Der Ausführer ist in diesem Fall verpflichtet, den Ausführer-Ausweis unverzüglich an den Tierschutzverein Zwickau zurückzugeben. |